SPORTFISCHERVEREIN ESCHELBRONN e. V.
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Fischerprüfung
in B.-Württemberg |
Postanschrift und 1. Vorsitzender: Jürgen Oehmig Oberstr. 9 74927 ESCHELBRONN Tel. 0 62 26/4 20 00 |
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Fischereischein und staatliche Fischerprüfung in Baden-Württemberg Wer in Baden-Württemberg die Fischerei ausüben will, muss einen gültigen Fischereischein besitzen (§ 31 Abs. 1 Fischereigesetz). Die in anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine gelten auch hier. Zieht jedoch jemand nach Baden-Württemberg um, dann gilt der in einem anderen Bundesland ausgestellte Fischereischein längstens bis zum Ende des dem Umzug nachfolgenden Kalenderjahres. Danach ist ein badenwürttembergischer Fischereischein zu lösen. Man erhält ihn bei der Gemeinde, in der man seinen Wohnsitz hat.Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist der Nachweis der Sachkunde (§ 31 Abs. 2 FischG), der von den meisten Bewerbern durch die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung erbracht wird (s. unten). In § 14 Abs. 2 und 3 der Landesfischereiverordnung ist geregelt, wer sonst noch ausreichende Kenntnisse hat und in welchen Fällen auf den Nachweis verzichtet wird. In anderen Bundesländern absolvierte Fischerprüfungen gelten in der Regel auch in Baden-Württemberg (Ausnahme s. § 14 Abs. 4 LFischVO). Nach § 14 Abs. 2 Nr. 4 der Landesfischereiverordnung können von der Fischereibehörde (Regierungspräsidium) weitere Prüfungen anerkannt werden. Landesweit erfolgte dies bislang in folgenden Fällen: - Vor dem 1. Januar 1981 abgelegte Sportfischerprüfungen, über deren Bestehen ein Zeugnis durch einen baden- württembergischen Landesfischereiverband, den Verband Deutscher Sportfischer e.V. oder einen von diesem autorisierten Verband oder Verein erteilt wurde, - die bis spätestens 1993 erworbene und durch Eintrag im damaligen Mitgliedsbuch nachgewiesene „Raubfisch-" oder „Salmonidenqualifikation" des Deutschen Angler-Verbands der ehemaligen DDR, - die Sportfischerprüfung der US-Streitkräfte, deren Bestehen durch das "Prüfungszeugnis für Sportfischer" (AE-Form 215-145C vom April 1992) bestätigt wird und - die nach dem Recht des Kantons Thurgau von den Bezirksämtern abgenommene Sportfischerprüfung sowie die Prüfung zur Erlangung des "Schweizerischen Sportfischerbrevets", wobei § 14 Abs. 4 LFischVO zu beachten ist. Die Gleichwertigkeit anderer als der oben genannten Prüfungen ist im Einzelfall von der Fischereibehörde zu beurteilen, sofern sie nicht allgemein durch Erlass bekannt gegeben wurde. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind vom Antragsteller vorzulegen, bei Unterlagen in fremder Sprache mit Übersetzung. Die staatlich Fischerprüfung wird ein Mal im Jahr von den Landratsämtern und Stadtkreisen abgenommen, normaler Weise am zweiten Freitag im November. Sie ist landeseinheitlich. Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens einen Monat vor der Prüfung erfolgen. Zur Fischerprüfung wird nur zugelassen, wer den vom Ministerium genehmigten Vorbereitungslehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg absolviert hat. Der Verband gewährleistet, dass in jedem Landkreis mindestens ein qualifizierter Lehrgang angeboten wird, der meist kurz nach den Sommerferien beginnt. Die Lehrgänge werden von speziell geschulten Ausbildern durchge- führt, die sich regelmäßig fortbilden müssen. Im Einzelnen werden in insgesamt mindestens 30 Pflichtstunden folgende Sachgebiete nach einem landesein- heitlichen Rahmenlehrplan behandelt: - Allgemeine Fischkunde (mind. 4 Std.): Geschichtliche Entwicklung, Zoologie, kurze schematische Übersicht, Anatomie und Physiologie der Fische, - Spezielle Fischkunde (mind. 4 Std.) Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und Lebensweise, Bestandssituation, Gefährdungsursachen von Fischen, Krebsen und Muscheln, - Gewässerökologie und Fischhege (mind. 8 Std.): Wasser Allgemeines, Wassereigenschaften, Gewässer- güteklassen, Bioindikatoren, Wasserpflanzen, Wassertiere, Gewässerarten, Bewertung von Gewässern, Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten, - Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen: Theorie (mind. 3 Std.), Praktische Ausbildung an Geräten (mind. 4 Std.), Versorgung und Verwerten gefangener Fische (mind. 2 Std.) und - Gesetzeskunde (mind. 5 Std.): für die Fischerei wichtige gesetzliche Bestimmungen wie z.B. Fischerei-, Wasser-, Naturschutz-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht. Die Fischerprüfung ist eine schriftliche Prüfung. Nur in Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Es sind innerhalb von zwei Stunden 60 Fragen aus allen oben genannten Gebieten zu beantworten. Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 45 der gestellten Fragen und dabei mindestens die Hälfte aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet hat. Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber von der Prüfungsbehörde ein Zeugnis. |
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Fischerprüfung am 18. Nov. 2023
Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen. Der Fischereischein wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die für die Fischerei erforderliche Sachkunde besitzt. Um den erforderlichen Sachkundenachweis zu erhalten, wird vom Verband für Fischerei die Fischerprüfung abgehalten. Für diese Fischerprüfung, die in diesem Jahr am 18. Nov. 2023 stattfindet, führt der Sportfischerverein Eschelbronn wieder einen Vorbereitungskurs in Eschelbronn durch. Während des Kurses, der in diesem Jahr als Crashkurs an 3 Wochenenden angeboten wird, werden ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der allgemeinen und speziellen Fischkunde, Fischhege, Gewässerökologie, Gerätekunde, Behandlung der gefangenen Fische und fischereirechtliche-, naturschutzrechtliche- und andere für die Fischerei bedeutsame Rechtsvorschriften durch den Ausbildungsleiter vermittelt. Der Vorbereitungslehrgang wird mit modernen Schulungsmethoden durchgeführt. Sämtliche notwendigen Lernunterlagen sind in der Lehrgangsgebühr enthalten. Da der Unterricht immer über den ganzen Tag dauert, wird ein Verpflegung ebenfalls angeboten. Wer an dem Vorbereitungslehrgang des Sportfischervereins Eschelbronn teilnehmen möchte, kann sich ab sofort beim 1. Vorsitzenden Jürgen Oehmig Oberstr. 9 a, 74927 Eschelbronn Tel.Nr. 06226/42000 (ab 16,30 Uhr) oder bei Lehrgangsleiter Thomas Lutz Tel. 0 62 62/73 32 schriftlich oder telefonisch anmelden. Nach der Anmeldung setzt sich der Verein mit jedem Interessenten in Verbindung. |
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Vorläufiger Herbst-Lehrgang 2023
zur Sportfischerprüfung Terminplan Schulungsort : Feuerwehrgerätehaus Eschelbronn Anmeldeschluß: 16. September 2023 !!!! |
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Die Kursteilnehmer beim Fischausnehmen
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Die ausgenommenen Fische im Räucherschrank
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