SPORTFISCHERVEREIN ESCHELBRONN e. V.
Fischerprüfung
in B.-Württemberg
Postanschrift und
1. Vorsitzender
:
Jürgen Oehmig
Oberstr. 9
74927 ESCHELBRONN
Tel. 0 62 26/4 20 00
Hier gehts zur Anmeldung
2023
Fischereischein und staatliche Fischerprüfung in Baden-Württemberg
Wer in Baden-Württemberg die Fischerei ausüben will, muss einen gültigen Fischereischein besitzen
(§ 31 Abs. 1 Fischereigesetz). Die in anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine gelten
auch hier. Zieht jedoch jemand nach Baden-Württemberg um, dann gilt der in einem anderen Bundesland
ausgestellte Fischereischein längstens bis zum Ende des dem Umzug nachfolgenden Kalenderjahres.
Danach ist ein badenwürttembergischer Fischereischein zu lösen. Man erhält ihn bei der Gemeinde, in der
man seinen Wohnsitz hat.Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist
der Nachweis der Sachkunde (§ 31 Abs. 2 FischG), der von den meisten Bewerbern durch die erfolgreiche
Ablegung der Fischerprüfung erbracht wird (s. unten). In § 14 Abs. 2 und 3 der Landesfischereiverordnung ist
geregelt, wer sonst noch ausreichende Kenntnisse hat und in welchen Fällen auf den Nachweis verzichtet wird.
In anderen Bundesländern absolvierte Fischerprüfungen gelten in der Regel auch in Baden-Württemberg
(Ausnahme s. § 14 Abs. 4 LFischVO). Nach § 14 Abs. 2 Nr. 4 der Landesfischereiverordnung können von der
Fischereibehörde (Regierungspräsidium) weitere Prüfungen anerkannt werden. Landesweit erfolgte dies bislang
in folgenden Fällen:
- Vor dem 1. Januar 1981 abgelegte Sportfischerprüfungen, über deren Bestehen ein Zeugnis durch einen baden-
württembergischen Landesfischereiverband, den Verband Deutscher Sportfischer e.V. oder einen von diesem
autorisierten Verband oder Verein erteilt wurde,
- die bis spätestens 1993 erworbene und durch Eintrag im damaligen Mitgliedsbuch nachgewiesene „Raubfisch-"
oder „Salmonidenqualifikation" des Deutschen Angler-Verbands der ehemaligen DDR,
- die Sportfischerprüfung der US-Streitkräfte, deren Bestehen durch das "Prüfungszeugnis für Sportfischer"
(AE-Form 215-145C vom April 1992) bestätigt wird und
- die nach dem Recht des Kantons Thurgau von den Bezirksämtern abgenommene Sportfischerprüfung sowie die
Prüfung zur Erlangung des "Schweizerischen Sportfischerbrevets", wobei § 14 Abs. 4 LFischVO zu beachten ist.
Die Gleichwertigkeit anderer als der oben genannten Prüfungen ist im Einzelfall von der Fischereibehörde zu
beurteilen, sofern sie nicht allgemein durch Erlass bekannt gegeben wurde. Die für die Beurteilung notwendigen
Unterlagen sind vom Antragsteller vorzulegen, bei Unterlagen in fremder Sprache mit Übersetzung.
Die staatlich Fischerprüfung wird ein Mal im Jahr von den Landratsämtern und Stadtkreisen abgenommen,
normaler Weise am zweiten Freitag im November. Sie ist landeseinheitlich. Die Anmeldung zur Prüfung muss
spätestens einen Monat vor der Prüfung erfolgen. Zur Fischerprüfung wird nur zugelassen, wer den vom
Ministerium genehmigten Vorbereitungslehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg absolviert hat.
Der Verband gewährleistet, dass in jedem Landkreis mindestens ein qualifizierter Lehrgang angeboten wird, der
meist kurz nach den Sommerferien beginnt. Die Lehrgänge werden von speziell geschulten Ausbildern durchge-
führt, die sich regelmäßig fortbilden müssen.
Im Einzelnen werden in insgesamt mindestens 30 Pflichtstunden folgende Sachgebiete nach einem landesein-
heitlichen Rahmenlehrplan behandelt: - Allgemeine Fischkunde (mind. 4 Std.): Geschichtliche Entwicklung,
Zoologie, kurze schematische Übersicht, Anatomie und Physiologie der Fische,
- Spezielle Fischkunde (mind. 4 Std.) Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und
Lebensweise, Bestandssituation, Gefährdungsursachen von Fischen, Krebsen und Muscheln,
- Gewässerökologie und Fischhege (mind. 8 Std.): Wasser Allgemeines, Wassereigenschaften, Gewässer-
güteklassen, Bioindikatoren, Wasserpflanzen, Wassertiere, Gewässerarten, Bewertung von Gewässern,
Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten,
- Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen: Theorie (mind. 3 Std.),
Praktische Ausbildung an Geräten (mind. 4 Std.), Versorgung und Verwerten gefangener Fische
(mind. 2 Std.) und - Gesetzeskunde (mind. 5 Std.):
für die Fischerei wichtige gesetzliche Bestimmungen
wie z.B. Fischerei-, Wasser-, Naturschutz-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht. Die Fischerprüfung ist eine
schriftliche Prüfung. Nur in Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden.
Es sind innerhalb von zwei Stunden 60 Fragen aus allen oben genannten Gebieten zu beantworten. Die
Prüfung hat bestanden, wer mindestens 45 der gestellten Fragen und dabei mindestens die Hälfte aus
jedem Sachgebiet richtig beantwortet hat. Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber von der
Prüfungsbehörde ein Zeugnis
.
Fischerprüfung am 18. Nov. 2023

Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen.
Der Fischereischein wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die für die Fischerei erforderliche Sachkunde besitzt.
Um den erforderlichen Sachkundenachweis zu erhalten, wird vom Verband für Fischerei
die Fischerprüfung abgehalten.

Für diese Fischerprüfung, die in diesem Jahr am 18. Nov. 2023 stattfindet, führt der
Sportfischerverein Eschelbronn wieder einen Vorbereitungskurs in Eschelbronn durch.

Während des Kurses, der in diesem Jahr
als Crashkurs an 3 Wochenenden angeboten wird,
werden ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der
allgemeinen und speziellen Fischkunde, Fischhege, Gewässerökologie, Gerätekunde,
Behandlung der gefangenen Fische und fischereirechtliche-, naturschutzrechtliche- und andere für
die Fischerei bedeutsame Rechtsvorschriften durch den Ausbildungsleiter vermittelt.
Der Vorbereitungslehrgang wird mit modernen Schulungsmethoden durchgeführt.
Sämtliche notwendigen Lernunterlagen sind in der Lehrgangsgebühr enthalten.
Da der Unterricht immer über den ganzen Tag dauert, wird ein Verpflegung ebenfalls angeboten.
Wer an dem Vorbereitungslehrgang des Sportfischervereins Eschelbronn teilnehmen möchte, kann sich ab sofort
beim
1. Vorsitzenden Jürgen Oehmig
Oberstr. 9 a, 74927 Eschelbronn
Tel.Nr. 06226/42000 (ab 16,30 Uhr)
oder bei Lehrgangsleiter
Thomas Lutz Tel. 0 62 62/73 32
schriftlich oder telefonisch anmelden
.

Kursunterlagen anfordern (PDF-Datei, bitte ausfüllen, speichern oder ausdrucken,
an oehmig-eschelbronn@outlook.de mailen oder per Post zurück schicken)

Nach der Anmeldung setzt sich der Verein mit jedem Interessenten in Verbindung.

Vorläufiger Herbst-Lehrgang 2023
zur Sportfischerprüfung – Terminplan
Schulungsort : Feuerwehrgerätehaus Eschelbronn
Anmeldeschluß: 16. September 2023 !!!!
Feitag, 13. Oktober 2023 18,30 - 20,00 Uhr Film
Feitag, 13. Oktober 2023 20,00 - 20,30 Uhr Pause
Feitag, 13. Oktober 2023 20,30 - 22,00 Uhr Film
Samstag, 14. Oktober 2023 08,00 - 10,30 Uhr Gesetzeskunde
Samstag, 14. Oktober 2023 10,30 - 11,00 Uhr Pause
Samstag, 14. Oktober 2023 11,00 - 12,30 Uhr Gesetzeskunde
Samstag, 14. Oktober 2023 12,30 - 13,00 Uhr Allgemeine Fischkunde
Samstag, 14. Oktober 2023 13,00 - 14,00 Uhr Mittagspause
Samstag, 14. Oktober 2023 14,00 - 15,00 Uhr Allgemeine Fischkunde
Samstag, 14. Oktober 2023 15,00 - 15,30 Uhr Pause
Samstag, 14. Oktober 2023 15,30 - 18,00 Uhr Allgemeine Fischkunde
Sonntag, 15. Oktober 2023 09,00 - 10,30 Uhr Spezielle Fischkunde
Sonntag, 15. Oktober 2023 10,30 - 11,00 Uhr Pause
Sonntag, 15. Oktober 2023 11,00 - 12.30 Uhr Spezielle Fischkunde
Sonntag, 15. Oktober 2023 12,30 - 13,30 Uhr Mittagspause
Sonntag, 15. Oktober 2023 13,30 - 15,30 Uhr Spezielle Fischkunde
Sonntag, 15. Oktober 2023 15,30 - 16,00 Uhr Pause
Sonntag, 15. Oktober 2023 16,00 - 18,00 Uhr Gerätekunde (Theorie)
Sonntag, 22. Oktober 2023 09,00 - 10,30 Uhr Gesetzeskunde
Sonntag, 22. Oktober 2023 10,30 - 11,00 Uhr Pause
Sonntag, 22. Oktober 2023 11,00 - 12,00 Uhr Gerätekunde (Theorie)
Sonntag, 22. Oktober 2023 12,00 - 12,30 Uhr Gerätekunde (Praxis)
Sonntag, 22. Oktober 2023 12,30 - 13,30 Uhr Mittagspause
Sonntag, 22. Oktober 2023 13,30 - 15,30 Uhr Gerätekunde (Praxis)
Sonntag, 22. Oktober 2023 15,30 - 16,00 Uhr Pause
Sonntag, 22. Oktober 2023 16,00 - 18,00 Uhr Gerätekunde (Praxis)
Freitag, 10. November 2023 19,00 - 20,30 Uhr Gerätekunde (Praxis)
Freitag, 10. November 2023 20,30 - 21,00 Uhr Pause
Freitag, 10. November 2023 21,00 - 22,00 Uhr Gewässerökologie
Samstag, 11. November 2023 08,00 - 10,00 Uhr Gewässerökologie
Samstag, 11. November 2023 10,00 - 10,30 Uhr Pause
Samstag, 11. November 2023 10,30 - 12,30 Uhr Gewässerökologie und Fischhege
Samstag, 11. November 2023 12,30 - 13,30 Uhr Mittagspause
Samstag, 11. November 2023 13,30 - 15,30 Uhr Gewässerökologie und Fischhege
Samstag, 11. November 2023 15,30 - 16,00 Uhr Pause
Samstag, 11. November 2023 16,00 - 18,00 Uhr Behandlung gefangene Fische
Sonntag, 12. November 2023 09,00 - 10,30 Uhr Gewässerökologie
Sonntag, 12. November 2023 10,30 - 11,00 Uhr Pause
Sonntag, 12. November 2023 11,00 - 13,00 Uhr Wiederholung
Sonntag, 12. November 2023 13,00 Uhr Ende des Lehrgangs
Die Kursteilnehmer beim Fischausnehmen
Die ausgenommenen Fische im Räucherschrank